Aktuelle Informationen des TSV Bassum v. 1858 e. V. zum Sportbetrieb

Der zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Stufenplan trifft auch Aussagen zu Sportangeboten. Was letztlich in Niedersachsen genau übernommen wird, soll in der neuen Corona-Verordnung am Samstag veröffentlicht werden. Dies bleibt abzuwarten.

Dem abgestimmten bundesweiten Stufenplan sind folgende für den Sport wichtige Regelungen zu entnehmen:

STUFE EINS (1. März) und ZWEI (8. März):

  • Regelungen zum Sport unverändert – siehe Schaubild auf der Homepage.

STUFE DREI (frühestens ab 8. März):

    • Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner: Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
    • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen ODER stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100:
      Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.

STUFE VIER (frühestens ab 22. März):

  • Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen:
    Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen:
    Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig - , kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.

STUFE FÜNF (frühestens ab 5. April):

  • Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.

Für die Stufen drei bis fünf gibt es - ähnlich der Kontaktregelung - eine NOTBREMSE: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.

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