Landkreis Diepholz nicht länger Hochinzidenzkommune

Landkreis Diepholz ab 21.05.2021 nicht länger Hochinzidenzkommune – Was gilt dann?

Kontaktbeschränkungen

Die mit der Notbremse verschärften Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre werden aufgehoben. Im Grundsatz gilt bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100, dass sich ein Haushalt mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen kann. Die hier zugehörigen Kinder werden dabei bis zu einem Alter von 14 Jahren nicht eingerechnet. Personen, deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt, und alle vollständig Genesenen werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Als genesen gelten Personen, deren positives PCR-Testergebnis nachweislich mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate alt ist.

Testpflicht

Für das Betreten von Dienstleistungs-, Handels-, Gastronomie-, Sport-, Kultur- und Tourismuseinrichtungen ist in der Regel ein negatives Testergebnis erforderlich. Selbsttests gelten als Nachweis, wenn diese vor dem Betreten der Einrichtung in Anwesenheit einer Person dieses Betriebs durchgeführt werden.

Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren müssen in diesen Fällen kein negatives Testergebnis vorweisen.

Sportausübung im Innen- und Außenbereich

In geschlossenen Räumen ist die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Diese Regelung gilt altersunabhängig. Eine Testpflicht besteht für diese Sportlerinnen und Sportler nicht; sie besteht jedoch für die betreuenden Personen.

Im Freien dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen zuzüglich betreuender Personen Sport treiben. Auch Mannschaftssport ist möglich, nicht aber Spiele gegen wechselnde andere Mannschaften. Eine Testpflicht besteht für die Kinder und Jugendlichen nicht; sie besteht jedoch für die volljährigen Sportlerinnen und Sportler sowie die betreuenden Personen.

Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlosen Sport treiben, sofern ein Abstand von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht.

Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) treiben. Eine Testpflicht besteht auch hier für die betreuenden Personen.

Schwimmbäder bleiben zunächst für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkurse geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.

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