Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen zugelassen

Die derzeit aktuelle Corona-Verordnung lässt den Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen im öffentlichen und privaten Raum (in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) zu. 
Was heißt das genau?

  • Es muss keine „feste“ Gruppe mehr sein. Es können sich also auch Sportler aus verschiedenen Teams zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Sport verabreden. Es gilt aber die Mengenbeschränkung. 
  • Es sind die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon) aller am Training oder Spiel teilnehmen Sportler aufzunehmen und für drei Wochen griffbereit zu halten. 
  • Konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Sportanlagen können vollständig geöffnet werden. Das heißt, die Umkleiden, Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräume können benutzt und betreten werden. In den Umkleiden, in den Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls das aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist, können diese Räumlichkeiten nur einzeln betreten werden.
  • Der Trainer/ die Trainerin oder eine andere feste Ansprechperson sollte die Verantwortung für die Dokumentation übernehmen.
  • Beim Training oder beim Wettkampf/Spiel dürfen 30 Personen gegeneinander spielen. Das schließt die eingewechselten Sportler ein. Ebenso das Schiedsrichtergespann. Folglich muss vorher eine Verständigung erfolgen, welche Anzahl Auswechselspieler tatsächlich eingewechselt werden dürfen. Ausgewechselte Spieler sollten während des Wettkampfes/Spieles nur Kontakt zu den möglichen Einwechselspielern aufnehmen.
  • Findet ein Wettkampf in Turnierform statt, gelten die Aussagen auf das jeweilige Turnierspiel bezogen.

Die konkrete Ausübung/Ausgestaltung von Sportarten und die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln haben der Deutsche Olympische Sportbund mit den Spitzenfachverbänden und den Landessportbünden in sportartspezifischen Übergangsregeln aufgeschrieben. Weitere Informationen findet man auch auf der Homepage des Niedersächsischen Landessportbundes.

Diese sportspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände können jedoch strenger sein, als die aktuellen Anpassungen der Niedersächsischen Verordnung. Grundsätzlich gelten aber die Vorgaben und Voraussetzungen der jeweils aktuellen Niedersächsischen Verordnung und Anordnungen der zuständigen Gesundheitsämter.

Weitere Meldungen

Neue Sporthalle gesperrt! - Wasserrohrbruch

Wegen eines Wasserrohrbruches ist die Sporthalle seitens des Landkreises Diepholz für die Nutzung gesperrt worden. 
Sobald die Sperrung aufgehoben…

Weiterlesen
200.000 € für die Stadt Bassum

zur „Herstellung der Wintertauglichkeit eines Naturrasenplatzes

Hannover: 01.06.2021
Aus dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von…

Weiterlesen
FAQ zur Amateursport-Kampagne "Draußen muss drin sein"

Der DFB und DOSB fordern gemeinsam die schnellstmögliche Wiederzulassung des organisierten Sportbetriebs unter freiem Himmel und rufen zur…

Weiterlesen
Landkreis Diepholz nicht länger Hochinzidenzkommune

Landkreis Diepholz ab 21.05.2021 nicht länger Hochinzidenzkommune – Was gilt dann?

Kontaktbeschränkungen

Die mit der Notbremse verschärften…

Weiterlesen
12.09.2021 - Kommunalwahl und Bürgermeisterwahl

Nur noch wenige Monate und wir Bassumer Bürger/Innen wählen einen neuen Bürgermeister und Vertreter/Innen für den Stadtrat.

Für den TSV Bassum v.…

Weiterlesen
Onlinebefragung zu Situation und Perspektiven des Ehrenamtes in Niedersachsen

In Corona-Zeiten gehen auch die parlamentarischen Gremien neue Wege: Die Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement…

Weiterlesen
Sportangebote im TSV Bassum – Neue Corona-Verordnung ohne wesentliche Änderungen

Die von heute an bis voraussichtlich zum 09. Mai 2021 geltende Corona-Verordnung Niedersachsen bietet unverändert nur Sportmöglichkeiten für Kinder…

Weiterlesen
Keine Online-Mitgliederversammlung beim TSV Bassum

Die Mitgliederversammlung am 24.03.2021 sagte der TSV wegen der Corona-Einschränkungen und der damit verbundenen Auswirkungen ab. Ein neuer Termin…

Weiterlesen
Online-Sport für Kinder, Jugendliche und Senioren

Die Turnsparte im TSV Bassum v. 1858 e. V. möchte in dieser schwierigen Zeit interessierten Sportler und Sportlerinnen helfen, Zuhause Übungen nach…

Weiterlesen
Forschungsprojekt »SicherImSport«, Online-Befragung von Sportvereinsmitgliedern

Auszug:

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. und seine Sportjugend möchten Sie einladen, an einer anonymen Online-Befragung teilzunehmen, die sich…

Weiterlesen
Kein Geld für Vereinsbeitrag? Bildungsgutschein kann helfen!

Möchte Ihr/Dein Kind im TSV Bassum v. 1858 e. V. Sport treiben?

Kein Geld für Vereinsbeitrag? Bildungsgutschein kann helfen!

 

Sofern Sie persönlich…

Weiterlesen
Adventure Camps 2021

Adventure Camps 2021 - Jetzt anmelden und kostenlos dabei sein!

Guten Tag,

der Frühling steht in den Startlöchern und unsere 15. Campsaison steht…

Weiterlesen
Jede Sekunde zählt.

Herz in Not - 3-Minuten-Film, der Berührungsängste mit einem Defibrillator abbauen soll! 3 Minuten, die Leben retten können.
Ein Film von Stefan…

Weiterlesen
Aktuelle Informationen des TSV Bassum v. 1858 e. V. zum Sportbetrieb

Der zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Stufenplan trifft auch Aussagen zu Sportangeboten. Was letztlich in Niedersachsen genau übernommen…

Weiterlesen
Aktuelle Information des TSV Bassum v. 1858 zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

der aktuelle „Hard-Lockdown“ wird uns über den Februar 2021 jegliches Sportangebot unmöglich machen. Zumal die…

Weiterlesen