Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen zugelassen

Die derzeit aktuelle Corona-Verordnung lässt den Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen im öffentlichen und privaten Raum (in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) zu. 
Was heißt das genau?

  • Es muss keine „feste“ Gruppe mehr sein. Es können sich also auch Sportler aus verschiedenen Teams zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Sport verabreden. Es gilt aber die Mengenbeschränkung. 
  • Es sind die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon) aller am Training oder Spiel teilnehmen Sportler aufzunehmen und für drei Wochen griffbereit zu halten. 
  • Konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Sportanlagen können vollständig geöffnet werden. Das heißt, die Umkleiden, Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräume können benutzt und betreten werden. In den Umkleiden, in den Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls das aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist, können diese Räumlichkeiten nur einzeln betreten werden.
  • Der Trainer/ die Trainerin oder eine andere feste Ansprechperson sollte die Verantwortung für die Dokumentation übernehmen.
  • Beim Training oder beim Wettkampf/Spiel dürfen 30 Personen gegeneinander spielen. Das schließt die eingewechselten Sportler ein. Ebenso das Schiedsrichtergespann. Folglich muss vorher eine Verständigung erfolgen, welche Anzahl Auswechselspieler tatsächlich eingewechselt werden dürfen. Ausgewechselte Spieler sollten während des Wettkampfes/Spieles nur Kontakt zu den möglichen Einwechselspielern aufnehmen.
  • Findet ein Wettkampf in Turnierform statt, gelten die Aussagen auf das jeweilige Turnierspiel bezogen.

Die konkrete Ausübung/Ausgestaltung von Sportarten und die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln haben der Deutsche Olympische Sportbund mit den Spitzenfachverbänden und den Landessportbünden in sportartspezifischen Übergangsregeln aufgeschrieben. Weitere Informationen findet man auch auf der Homepage des Niedersächsischen Landessportbundes.

Diese sportspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände können jedoch strenger sein, als die aktuellen Anpassungen der Niedersächsischen Verordnung. Grundsätzlich gelten aber die Vorgaben und Voraussetzungen der jeweils aktuellen Niedersächsischen Verordnung und Anordnungen der zuständigen Gesundheitsämter.

Weitere Meldungen

Förderantrag im Rahmen des Unterstützungspakets

Der Antragszeitraum beginnt am 15.03.2022 und endet am 31.03.2023. Pro Verein können maximal 4 Anträge gestellt werden. Der Förderzeitraum beginnt am…

Weiterlesen
Herzlich willkommen und sicher in Niedersachsen

Ласкаво просимо до безпечного перебувaння у Нижній Саксонії

Ein Info-Flyer des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und…

Weiterlesen
Egzon Lekaj neuer Leiter der Judo-Sparte

Protokoll zur Spartenversammlung am 28.01.2022 – Jahnturnhalle – 19.20 – 19.35 Uhr

Die Teilnehmer sind der beigefügten Auflistung zu entnehmen. Als…

Weiterlesen
Einzug von Mitgliedsbeiträgen - Hohe Rücklastschriftgebühren

Muss das sein???

Wenn Annette Brockmann als Mitgliederverwaltung die Jahresbeiträge von den Mitgliedern des TSV Bassum per Lastschrift einzieht, dann…

Weiterlesen
Vorstand beschließt Termin der Jahreshauptversammlung 2022 geplant

Geplant 18.03.2022 

In seiner letzten Sitzung hat sich der Vorstand darauf verständigt, den angedachten Termin der Jahreshauptversammlung…

Weiterlesen
Eine Kontakterfassung ist vor dem Betreten einer Sporteinrichtung – derzeit – nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Die aktuellen Vorschriften und die daraufhin vom Land erstellten Grafiken weisen zur Notwendigkeit der Erfassung von Kontaktdaten von Sportlern/Innen…

Weiterlesen
Krankenkassen belohnen die Mitgliedschaft im TSV Bassum

Seit geraumer Zeit belohnen mit bis zu 30 € verschiedene Krankenkasse ihre Beitragszahler mit einem Bonus wenn diese z.B. in einem Sportverein…

Weiterlesen
Bassum erhält Fördersumme für winterharten Fußball-Trainingsplatz

Bassum – Nach langem Vorlauf ist seit vergangenem Jahr klar: Der Trainingsplatz C auf dem Gelände des TSV Bassum soll nicht mit Kunstrasen winterfest…

Weiterlesen
Impfangebote - Einsatz mobiler Impfteams seit dem 15.11.2021 „vor Ort“

Ab 15.11.2021 werden die mobilen Impfteams wieder wöchentlich die Kommunen im Landkreis Diepholz aufsuchen. An diesen dezentralen Impfterminen können…

Weiterlesen
TSV Bassum jetzt Mitglied im Jugendherbergsverband

Der TSV Bassum ist dem Deutschen Jugendherbergsverband beigetreten. Damit können Mannschaften / Mitglieder Gruppenreisen mit Übernachtungen in…

Weiterlesen
TSV Bassum kann weitere Sportstätte ab November nutzen

Bassum – Freizeitkicker aufgepasst: Ab dem 1. November gibt es einen neuen Bolzplatz in Bassum. Dieser befindet sich hinter der Grundschule Petermoor.…

Weiterlesen
TSV Bassum - Jahreshauptversammlung 2021

TSV Bassum *** Jahreshauptversammlung 2021

Weiterlesen
Die Turnsparte legt wieder los!

Nach der nicht vorhersehbaren Corona-Pause soll es jetzt wieder losgehen mit Turnen im TSV Bassum. Viele Nachfragen zeigen, dass Kinder und Eltern…

Weiterlesen
Neue Sporthalle nutzbar, aber ….

Der Landkreis hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Sportflächen in der Neuen Sporthalle grundsätzlich genutzt werden können. Allerdings sind die Dus…

Weiterlesen