Weitere Lockerungen der bisherigen Corona bedingten Einschränkungen

Ab Montag 06.07.2020

(8) 1Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschließlich Fitnessstudios ist zulässig, wenn

  • 1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  • 2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  • 3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgerate, durchgeführt werden,
  • 4. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.

Abweichend von Satz 1 Nr. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.

In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und die Telefonnummer jeder an der Sportausübung Beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen.

Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu jeder anderen Person, die weder zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält;
beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.

 

ALT:

(8) 1Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschließlich Fitnessstudios ist zulässig, wenn

  • 1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  • 2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  • 3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgerate, durchgeführt werden,
  • 4. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  • 5. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.

2Abweichend von Satz 1 Nr. 5 sind Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung im Freien zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört,

eingehalten wird; betragt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Satze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.

  • Eine Kleingruppe in diesem Sinne ist ein Team aus max. 30 Personen, das sich bespielsweise zum Training trifft. Aber es besteht auch die Möglichkeit eines Testspiels mit max. 30 Personen für beide Teams.
  • Die Dokumentationspflicht obliegt dem Übungsleiter.
  • Die Einhaltung der Vorgaben für die Zuschauer, wenn mehr als 50 Personen anwesend sind, ist ebenfalls durch die Übungsleiter sicherzustellen. Ist dies nicht möglich, sind nicht mehr Personen als 50 das Zuschauen zu ermöglichen. Auf die Abstandsregelung von 1,5 m ist hinzuweisen.

Weitere Meldungen

2. Gesundheitssportforum

Vom 15. – 20. März 2021 - digital.

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder des TSV Bassum v. 1858 e. V.,

die Sportregion Diepholz-Nienburg im LSB…

Weiterlesen
Sport – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Der Sport ist enorm wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kann dabei helfen, gesund zu bleiben. Dennoch muss auch der Sportbetrieb in…

Weiterlesen
Wir suchen Dich!

Stellenbeschreibung

Für unsere Turngruppen suchen wir baldmöglichst – eine/n – neue/n Übungsleiter/in. Die derzeitige Übungsleiterin kann aus…

Weiterlesen
Corona-Lockerungen *** Stufenplan der Landesregierung *** Wir dürfen?

Das Land Niedersachsen hat seinen Stufenplan für Lockerungen der Corona-Einschränkungen vorgestellt. Dieser Plan muss noch in die Corona-Verordnung…

Weiterlesen
Stärkung des Ehrenamtes vom Finanzamt

Jahressteuergesetz 2020 *** Stärkung des Ehrenamtes und des Vereinswesens.

Die Bundesregierung stärkt das Ehrenamt indem ab diesem Jahr gilt:

  • Übun…
Weiterlesen
Aktuell kein Training !!!

Auf Grund der aktuellen Pandemie, findet kein Training statt. Sobald dies wieder möglich ist, informieren wir Sie gerne darüber.

Weiterlesen
Registrierung für Fußballspiele & Traininingseinheiten ab jetzt auch Online möglich

Ab sofort ist für Fußballspiele & Traininingseinheiten die Registrierung für die Corona Maßnahmen auch Online möglich, ganz einfach per App! Bei jedem…

Weiterlesen
Gesamtvorstandssitzung TSV Bassum v. 1858 e. V. am 09.09.2020

Die wesentlichen öffentlichen Besprechungsergebnisse der Sitzung im Überblick:

  1. Der geschäftsführende Vorstand tagt künftig stets am ersten…
Weiterlesen
Herzsportgruppe trainiert wieder

Die Mitglieder der Herzsportgruppe Bassum beginnen am Montag 14. September wieder mit ihrem Training. Aufgrund von Corona machen aber nicht alle…

Weiterlesen
Corona Bußgeldkatalog

Es kann teuer werden.

Auch Sportvereine können mit Bußgeldern belegt werden. Neuer Bußgeldkatalog in Kraft.

 

Weiterlesen
Schwerathleten spenden 1600 Euro

1600 Euro auf vier Umschläge verteilt: Die Sparte Schwerathleten des TSV Bassum hat vier Organisationen jeweils eine Umschlag mit einer Spende von 400…

Weiterlesen
Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen zugelassen

Die derzeit aktuelle Corona-Verordnung lässt den Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen im öffentlichen und privaten Raum (in öffentlichen oder…

Weiterlesen
Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen
  • Erlassdatum 19.06.2020 – In Kraft ab dem 22.06.2020 – gilt bis 06.07.2020

Folgende Neuerungen sind für den Sportbetrieb im TSV Bassum bedeutsam:

Weiterlesen
TSV Bassum Hauptversammlung – Nachholtermin?

Im März musste der TSV Bassum wegen der Corona-Beschränkungen seine Mitgliederversammlung absagen. Seit heute ist auf der Homepage des Landes…

Weiterlesen